05-04-2009, 10:38
@Micha64
wenn sie das wirklich durchzieht und in SwiSS einen neuen Unterhaltstitel erwirken will, gibts noch die Möglichkeit für Dich ebenfalls umzuziehen. Z.B. könntest Du nach Frnakreich ohne Meldepflicht gehen - wo keine zustellbare Adresse ist, kann auch niemand verklagt werden.
Was Du machst, musst Du selber entscheiden. Aber ich würde es heute nicht mehr darauf ankommen lassen. Vorbeugen ist besser als Nachsehen.
Gruesse aus dem Land der unbegrenzten Unterhaltsforderungen.
Valerian
wenn sie das wirklich durchzieht und in SwiSS einen neuen Unterhaltstitel erwirken will, gibts noch die Möglichkeit für Dich ebenfalls umzuziehen. Z.B. könntest Du nach Frnakreich ohne Meldepflicht gehen - wo keine zustellbare Adresse ist, kann auch niemand verklagt werden.
Was Du machst, musst Du selber entscheiden. Aber ich würde es heute nicht mehr darauf ankommen lassen. Vorbeugen ist besser als Nachsehen.
Gruesse aus dem Land der unbegrenzten Unterhaltsforderungen.
Valerian
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