12-05-2013, 10:26
Hallo noch Mal.
Ich habe folgenden Plan:
- Einspruch bzw. Antrag auf Aufhebung der Titel bei dem deutschen Gericht, das das Urteil tituliert hat. Grundlage: Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates und Haager Protokoll von 2007 . Nach diesen Vorschriften fehlt der deutschen Seite (GV) die Zuständigkeit, das anwendbare Recht soll das Recht des Domizils des Gläubigers sein. Das deutsche Urteil im Gegenteil zu dem ausländischen erfüllt die Vorschriften nicht.
Was ich überlege – wie wird eine kleine Periode verurteilt, für die ich nicht nachweisen kann, dass ich bezahlt habe.
Ich muss mich bis Mittwoch schlau machen. Dann treffe ich mich mit meinem Anwalt und aus Erfahrung weiß ich, dass die Anwälte nur so schlau sind, wie wir schlau sind.
Gruß an Alle
Ich habe folgenden Plan:
- Einspruch bzw. Antrag auf Aufhebung der Titel bei dem deutschen Gericht, das das Urteil tituliert hat. Grundlage: Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates und Haager Protokoll von 2007 . Nach diesen Vorschriften fehlt der deutschen Seite (GV) die Zuständigkeit, das anwendbare Recht soll das Recht des Domizils des Gläubigers sein. Das deutsche Urteil im Gegenteil zu dem ausländischen erfüllt die Vorschriften nicht.
Was ich überlege – wie wird eine kleine Periode verurteilt, für die ich nicht nachweisen kann, dass ich bezahlt habe.
Ich muss mich bis Mittwoch schlau machen. Dann treffe ich mich mit meinem Anwalt und aus Erfahrung weiß ich, dass die Anwälte nur so schlau sind, wie wir schlau sind.
Gruß an Alle