13-05-2013, 07:47
Diese Frage hier meinte ich als unbeantwortet:
Ich versuche jetzt erstmal Fragen zu stellen, die einfach zu beantworten sind (so hoffe ich).
Also, jemand erwähnte, daß selbst bei tituliertem Unterhalt nicht immer eine rückwirkene Forderung möglich ist. Worauf ist da zu achten?
Muß das Jugendamt beweisen, daß die Post beim KV angekommen ist? Gibt es da Regeln, was das Jugendamt getan haben muß, um das rückwirkend geltend zu machen? Denn wenn das abzuwehren ginge, wäre hier schon mal ein wenig geholfen...!
(12-05-2013, 11:00)jessie17 schrieb: Zum anderen wollte ich nochmal genauer Nachfragen, was es zur Hilfe von Forenseite wirklich beiträgt, wenn hier genaue Zahlen vorliegen? Daß der für ihn angesetzte Betrag aus der DDT stimmt, wissen wir. Es ist ja ein RA eingeschaltet.
Ich versuche jetzt erstmal Fragen zu stellen, die einfach zu beantworten sind (so hoffe ich).
Also, jemand erwähnte, daß selbst bei tituliertem Unterhalt nicht immer eine rückwirkene Forderung möglich ist. Worauf ist da zu achten?
Muß das Jugendamt beweisen, daß die Post beim KV angekommen ist? Gibt es da Regeln, was das Jugendamt getan haben muß, um das rückwirkend geltend zu machen? Denn wenn das abzuwehren ginge, wäre hier schon mal ein wenig geholfen...!