(13-05-2013, 07:51)beppo schrieb: Es gibt Urteile darüber dass mehr als 1 Jahr rückständiger Unterhalt offenbar nicht benötigt wird, wenn keine Pfändungsversuche durchgeführt wurden.
Ich weiß aber nicht von wann, wo und wem.
Hmm, schade, denn im Internet finde ich bisher darüber nichts.