(13-05-2013, 08:22)iglu schrieb: Das beruht auf der Verwirkung nach dem Prinzip Treu und Glauben.
In diesem Fall greift das aber nicht, da ja offensichtlich eine zeitweise Stundung der Unterhaltszahlungen vereinbart wurde.
Dazu gab es aber meines Wissens nichts schriftliches.