(13-05-2013, 07:51)beppo schrieb: Es gibt Urteile darüber dass mehr als 1 Jahr rückständiger Unterhalt offenbar nicht benötigt wird, wenn keine Pfändungsversuche durchgeführt wurden.
Ich weiß aber nicht von wann, wo und wem.
Hier gut zusammengefasst: Verjährung und Verwirkung
http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2....09.12.pdf
Irgendwie funzt der Link nicht, daher hier noch mal als Text:
***http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2011/2012/DIJuF-Themengutachten_Verjaehrung_und_Verwirkung_von_Unterhaltsanspruechen_v._13.10.11_Stand_05.09.12.pdf***