15-05-2013, 10:36
Altersgrenzen beginnen sich gerichtlich aufzuweichen (erst kürzlich entschied z.B. ein Gericht, dass die magische Übernachtungsgrenze beim Umgangselternteil erst ab dem Schulalter nicht mehr generell anzuwenden ist). Insofern würde ich es an deiner Stelle versuchen. Sofern deine Tochter wirklich bei dir leben will, wird sie das auch nachdrücklich zu sagen wissen. Auch der Umzug der Mutter (evtl. weiter entfernt?) kann hier mit ein Kriterium werden, falls das einen Schulwechsel, einen kompletten Umgebungswechsel oder die massive Einschränkung des bisher täglichen Umganges mit dir zur Folge hat.
Sprich doch mit deiner Tochter ein ernstes Wort darüber, ob sie wirklich bei dir leben will. Dann geh mit ihr zum Jugendamt, lass sie dort ihren Willen bekunden. Läuft das positiv, wende dich an die KM (und da das wohl nichts bringen wird), anschließend ans Gericht.
Sprich doch mit deiner Tochter ein ernstes Wort darüber, ob sie wirklich bei dir leben will. Dann geh mit ihr zum Jugendamt, lass sie dort ihren Willen bekunden. Läuft das positiv, wende dich an die KM (und da das wohl nichts bringen wird), anschließend ans Gericht.