15-05-2013, 11:30
(15-05-2013, 11:06)wackelpudding schrieb: Dass Du das ABR verloren hast: Was war denn dafür die Begründung?
Könnte man die heute erneut gegen Dich verwenden?
Die offizielle Begründung: Meine quantitativen Mängel überwiegen die qualitativen Mängel der Mutter.
Ich war/bin Vollzeit berufstätig, hatte einen Homeoffice Job und die Reisetätigkeit auf Null geschraubt. Dennoch meinte das Gericht, ich hätte dadurch keine Zeit.
Inoffiziell hätte es keinen Zahler gegeben. Mami ohne Berufsausbildung mit Kind und Couch will der Staat nicht finanzieren.
Was man meiner gEf zu "Gute" halten kann. Sie hat unsere gemeinsame Tochter nie geschlagen (das hat die Ältere abbekommen), die Wohnung ist seitdem wir vor Gericht waren sauber. Vorher Messi. Sie zieht nicht mehr regelmäßig um, wenn zu viele Mahnungen reinflattern (hatte damals fast so viele Wohnorte wie Lebensjahre auf dem Buckel). Kokain und Pepp nimmt sie nicht mehr. Alkohol ebensowenig.
Generell bietet sie "Kontinuität", überlässt die Kinder aber weiterhin weitestgehend sich selbst oder mir. Essen macht sie vielleicht 1x die Woche. Das macht, wie damals auch, die ältere. Die Schwester hat auch damals die Kleine für den Kindergarten fertig gemacht, hingebracht und abgeholt.
Und klar, die selben Gründe kann man mir auch heute wieder vorwerfen. Allerdings gibt es seit ca 3 Wochen die Tatsache, dass auch meine gEf nun Vollzeit außer Haus ist. Zuvor verbrachte sie ca 20+ Stunden am Tag im Bett - bzw war offiziell für die Kinder da.