15-05-2013, 12:05
Das Problem ist, dass du kein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht hast. Die Mutter kann das Kind zunächst einmal zu sich zwingen. Entweder, sie akzeptiert den Weg des Kindes oder dir steht ein gerichtlicher Anlauf zur Herstellung des gemeinsamen ABR mit Festlegung des Aufenthalts in deiner Wohnung bevor. Das kann so und so laufen, das schlimmste Szenrio wäre wohl, wenn Richter und Jugendamt (dessen Vertreterin wieder mit im Gerichtssaal sitzt) sich einig sind, das Kind müsse wirklich weg von der Mutter, aber keinesfalls zum Vater, sondern in eine Pflegefamilie.
Jedenfalls braucht deine Neunjährige eine ganz schöne Traute, zu fordern und eindeutig zu sprechen.
Jedenfalls braucht deine Neunjährige eine ganz schöne Traute, zu fordern und eindeutig zu sprechen.