15-05-2013, 12:34
(15-05-2013, 12:28)p schrieb: Wenn sie im Sommer umzieht, praktischerweise in den Ferien und er schnell reagiert, dann spricht der drohende Schulwechsel für den Vater.
Würde bedeuten: Kind einbehalten, JA informieren und zwecks EA ans Gericht wenden?
Wird üblicherweise das Kind an der alten Schule abgemeldet oder nur an der neuen angemeldet?
Schultermine übernehme ich bis dato, einen Draht zur Mutter (außer postalisch) hat die Schule nicht. Ich bekomme die Post an die Mutter immer via email cc.