15-05-2013, 17:38
(15-05-2013, 15:59)tumi schrieb: Da meine Frau im Dezember ausgezogen ist, gilt das rückwirkend von Januar an. Also für Jan., Feb., Mrz., Apr. muß ich noch insgesamt 1200€ Steuern zurückerstatten.
Meine Ex ist Ende November ausgezogen, war NICHT beschäftigt (also keine Lohnsteuerkarte, bzw. Wechsel beantragt ihrerseits). Ich habe dann die Steuerklasse zum 1. Januar von 3 auf 1 gewechselt. Was gebe ich da sinnvollerweise an im Lohnsteuerjahresausgleich?
November
Dezember, oder 1.1.?
Da muss man doch ein Datum eintragen bei "getrennt lebend seit"?