15-05-2013, 17:41
Wenn du den Steuerausgleich für 2012 machst und das Trennungsdatum auf 1.1.2013 legt, dann gibst du in der Steuererklärung überhaupt nichts zum thema "Getrenntlebend" an.
Wenn man sich mehr oder weniger einig trennt, dann sucht man sich am besten einen Zeitpunkt im Januar aus, weil man dann noch für das ganze Jahr den Splittingvorteil abkassieren kann.
Wenn man sich mehr oder weniger einig trennt, dann sucht man sich am besten einen Zeitpunkt im Januar aus, weil man dann noch für das ganze Jahr den Splittingvorteil abkassieren kann.