15-05-2013, 19:52
(15-05-2013, 18:54)iglu schrieb: Ach, Skipper philosophiert wieder vor sich hin.
das brauchst Du nicht mit "philosophieren" zu umschreiben
Skipper ist mittlerweile hart im Nehmen und verträgt durchaus wahre Worte ....
Wie auch immer - § 89 II schafft die Voraussetzung, dass die KM für ihr rechtswidriges Verhalten sanktioniert werden kann. Die "Exculpationsregel" des Abs. 4, mit der man sich schon mal retten kann, sollte uns nicht davon abhalten, Strafe anzudrohen.
Die Mutter meines Kindes -sonst ziemlich "unsensibel", wenn es zu erkennen gilt, dass ihr Verhalten äußerst kindeswohlwidrig ist- reagiert sehr empfindlich darauf. Das Risiko, eine ordentliche Geldsumme zahlen zu müssen, veranlaßt auch Kreidekreismütter zu gelegentlicher Kurskorrektur.
Wo Vernunft nichts ändert, hilft bei ihnen die Peitsche.
Gut so! Denn auf diese Weise lernen sie Grenzen kennen und zu akzeptieren. Das funktioniert selbst bei den Dümmsten!