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Schreiben von FA - Angaben zur Unterhaltsfähigkeit
#7
http://dejure.org/gesetze/BGB/1605.html
Du bist nicht in gerader Linie mit der Tochter deines Mannes verwandt, also keine Auskunftspflicht für dich.
Es steht kein Wort darüber drin in welcher Form die Auskunft erteilt werden muss.
es steht nicht drin, dass man über seine Wohnverhältnisse etc. Auskunft geben muss. All diese Dinge sind im Selbstbehalt berücksichtigt.

Zum Selbstberechnen macht es Sinn sich die Unterhaltsleitlinien der OLGs zu besorgen, da steht alles in feinem Juristen-Deutsch drin.

Also kann man frei schreiben, was man die letzten 12 Monate monatlich verdient hat, wie hoch die Werbungskosten waren/sind, welche abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen vorhanden sind.
Falls der Arbeitslohn zweifelhafte Bestandteile, also Auslösungen, Überstunden etc. enthält, schreibt man das auch dazu, damit das entweder nicht oder nur teilweise unterhaltsrechtlich bewertet wird.
Schreibt man frei, macht man dem JA mehr Arbeit. Füllt man das Formular aus, dann gibt der Bearbeiter die Daten in ein Berechnungstool auf seinem PC ein und lässt sich das Ergebnis anzeigen, ansonsten muss er die Daten mühsam ablesen und selbst aufbereiten.
Das schickt man dann erst mal hin. Auf Verlangen sind dann Belege einzureichen.
In den Kopien der Belege (Verdienstbescheinigungen) schwärzt man jegliche Angaben die das JA nix angehen, also Kontennummern usw.
Den Steuerbescheid (wg Rückerstattung zählt auch zum Einkommen) legt man bei, falls der angefordert wird, auch hier Kontonummern etc. schwärzen.

Angaben zu persönlichen Belastungen, Wohnsituation, Darlehen etc. machen nur Sinn, wenn man den Mindestunterhalt nicht zahlen kann und man bereits im Vorfeld sicher ist, dass diese Angaben dazu dienlich sind den Mangelfall nachzuweisen.
Das Formular ist ein Standard-Teil, das möglichst alle Auskünfte anfordern soll, damit der Mitarbeiter beim JA gleich mal gut eingedeckt ist um bequem argumentieren zu können. Wenn es Problemen kommt, z.B. man mal nicht zahlen kann, braucht er nur das Formular und die vollständigen Kopien rauszuholen und weiß wo er pfänden muss, wo er beim Arbeitgeber stressen kann, wie er einen gefügig machen kann usw. Also Daten-sparsam sein.
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RE: Schreiben von FA - Angaben zur Unterhaltsfähigkeit - von MitGlied - 15-05-2013, 22:06

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