16-05-2013, 08:09
(15-05-2013, 19:46)Skipper schrieb: Ich glaube mich an Urteilsbergründungen zu erinnern, die das Alter von 14 nennen, iVm der Reife des Kindes.
Es gibt mindestens ein Urteil, in dem ein 14-jähriges Kind zum Umgang gezwungen wurde.
Insofern würde ich rein rechtlich das Alter des Kindes erstmal als zweitrangig ansehen.
Problematisch ist es aus einem anderen Grund:
Spätestens mit 14 Jahren geht bei Jugendlichen die Cliquen-Wirtschaft los, was bedeutet, daß die Jugendlichen sich von den Eltern zurückziehen und viel Zeit mit ihren Freunden verbringen.
Selbst in intakten Familien reduziert sich dadurch der Umgang mit den Eltern drastisch.
Es ist deshalb die Frage, ob es ab diesem Alter wirklich sinnvoll ist, auf einem häufigen Umgang zu bestehen - oder ob gelegentliche Umgänge nicht doch reichen.
Simon II