16-05-2013, 08:12
(16-05-2013, 01:12)Ibykus schrieb:skipper schrieb:Die Hinweise, 89 leichtfertig zu beantragen, sind doch perfide, weil ein solcher Antrag dem beatragenden Vater als höchste Agressivität vorgewerfen werden kann.
das ist absoluter Unsinn! Regelungen ohne Vollstreckungsmöglichkeit sind sinnlos, wie die Erfahrung -insbesondere auch in Deinem eigenen Fall- zeigt. Das Erfordernis des ausdrücklichen Verweises auf die Vollstreckbarkeit in diesen Verfahren hat andere Gründe und die lassen nicht den Schluss auf Agressivität zu.
Völlig richtig, Ibykus, wie ich aus eigener Erfahrung feststellen mußte!
Simon II