16-05-2013, 08:29
(16-05-2013, 08:09)Simon ii schrieb: Es gibt mindestens ein Urteil, in dem ein 14-jähriges Kind zum Umgang gezwungen wurde.
Und wenn das auch vollstreckt worden ist, hat der Justizschimmel kräftig gewiehert...
(16-05-2013, 08:09)Simon ii schrieb: Spätestens mit 14 Jahren geht bei Jugendlichen die Cliquen-Wirtschaft los, was bedeutet, daß die Jugendlichen sich von den Eltern zurückziehen und viel Zeit mit ihren Freunden verbringen.
Als Vater von 3 Kindern im Alter von 30/25/knapp12 kann ich Dir versichern, dass das schon früher losgeht. Da hat man dann die Möglichkeit, an seinem Kind "dranzubleiben", indem man das wohlwollend begleitet, oder als "Störgröße" auftzutreten...
Nichtsdestotrotz: Es ist an sich ein ganz normaler Vorgang, Regelungen für den Fall vorzusehen, dass eine Seite -aus welchen Gründen auch immer- sich nicht an eine Vereinbarung hält. Etwas dagegen haben kann eigentlich nur, wer schon zum Zeitpunkt der Vereinbarung weiß, dass er sie nicht einhalten will...
Wer nicht taktet, wird getaktet...