16-05-2013, 13:40
(16-05-2013, 08:29)wackelpudding schrieb: Es ist an sich ein ganz normaler Vorgang, Regelungen für den Fall vorzusehen, dass eine Seite -aus welchen Gründen auch immer- sich nicht an eine Vereinbarung hält. Etwas dagegen haben kann eigentlich nur, wer schon zum Zeitpunkt der Vereinbarung weiß, dass er sie nicht einhalten will...... oder wer den Kindeswohlfrevel einer Mutter zu sanktionieren vvh nicht willig ist.
Das trifft für die mütterfreundliche deutsche Familiengerichtsbarkeit im Großen und Ganzen zu (Ausnahmen bestätigen die Regel)!
Diesen Trend zu brechen, sehe ich auch als eine vorrangige Aufgabe einer Vätervernetzung. Wenig hilfreich sind da die Äußerungen des skipper.
Im Grunde genommen müssen wir Väter die mütterliche Besserstellung dankbar als Kampfansage annehmen. Rechtsbrecher (damit meine ich den kompletten mütterorientierten Staatsapparat) helfen uns nicht. Aber Rechtsbruch hat sich noch nie auf Dauer durchsetzen können, wenn er von einer Opposition nur laut und mutig genug bekämpft wird.