16-05-2013, 13:40
Hi zusammen,
anderes Themenfeld, in Hinblick auf die jetzt dann in Kraft tretende Neuregelung bzgl. gemeinsamer Sorge.
Korrigiert mich, wenn ich was falsch verstanden habe:
Wenn man jetzt eine einseitige Sorgeerklärung abgibt, wird das der KM zugestellt. Sie kann sich dann sechs Wochen überlegen, ob sie dem zustimmt oder nicht.
Angenommen sie stimmt nicht zu.
Wie GENAU ist dann der weitere Ablauf?
Geht das Ganze ohne weitere Aktion automatisch ans Gericht?
Oder kriegt man nur vom JA eine Negativ-Nachricht und muss dann den entsprechenden Antrag ans Gericht schicken?
Sollte man diesen Antrag ausführlich begründen?
Soweit ich es richtig verstanden habe, ist der gravierende Unterschied zu bisherigen Regelung ja der, dass man nicht mehr nachweisen muss, dass die gem.Sorge dem Kindeswohl entspricht, sondern die KM muss begründen, warum sie dem NICHT entspricht.
Das ist mal der Frage erster Teil.
Der zweite Teil: Mein LG wollte heute einen Termin zur Beurkundung beim JA am Wohnort der Kinder.
Antwort der JA-Tussi: Ne, so eine einseitige Beurkundung bringt ja nix, da habe sich gesetzlich auch nichts geändert, das wäre nur Zeitverschwendung, ausserdem wäre die Kollegin eh nicht da, aber er könne Montag nochmal anrufen und natürlich auch gerne vorbeikommen, dann würde man ihm das schon erklären, blablubb.
Kam alles in allem wie eine Weigerung rüber, zusätzlich zur unsagbaren Unkenntnis dieser Dame.
Letztlich kein Problem, jetzt haben wir halt morgen einen Termin am JA hier.
(Vielleicht) doofe Frage: Die gesetzliche Änderung tritt ja erst am Sonntag in Kraft. Wenn wir jetzt morgen die Beurkundung machen, läuft das dann trotzdem schon nach dem neuen Verfahren ab, oder macht es Sinn, den Beurkundungstermin auf nächste/übernächste Woche zu verlegen?
Macht es überhaupt Sinn, diesen Schlenker über Beurkundung und JA und Frist zu noch machen, oder packen wir das einfach mit ins laufende Verfahren?
anderes Themenfeld, in Hinblick auf die jetzt dann in Kraft tretende Neuregelung bzgl. gemeinsamer Sorge.
Korrigiert mich, wenn ich was falsch verstanden habe:
Wenn man jetzt eine einseitige Sorgeerklärung abgibt, wird das der KM zugestellt. Sie kann sich dann sechs Wochen überlegen, ob sie dem zustimmt oder nicht.
Angenommen sie stimmt nicht zu.
Wie GENAU ist dann der weitere Ablauf?
Geht das Ganze ohne weitere Aktion automatisch ans Gericht?
Oder kriegt man nur vom JA eine Negativ-Nachricht und muss dann den entsprechenden Antrag ans Gericht schicken?
Sollte man diesen Antrag ausführlich begründen?
Soweit ich es richtig verstanden habe, ist der gravierende Unterschied zu bisherigen Regelung ja der, dass man nicht mehr nachweisen muss, dass die gem.Sorge dem Kindeswohl entspricht, sondern die KM muss begründen, warum sie dem NICHT entspricht.
Das ist mal der Frage erster Teil.
Der zweite Teil: Mein LG wollte heute einen Termin zur Beurkundung beim JA am Wohnort der Kinder.
Antwort der JA-Tussi: Ne, so eine einseitige Beurkundung bringt ja nix, da habe sich gesetzlich auch nichts geändert, das wäre nur Zeitverschwendung, ausserdem wäre die Kollegin eh nicht da, aber er könne Montag nochmal anrufen und natürlich auch gerne vorbeikommen, dann würde man ihm das schon erklären, blablubb.
Kam alles in allem wie eine Weigerung rüber, zusätzlich zur unsagbaren Unkenntnis dieser Dame.
Letztlich kein Problem, jetzt haben wir halt morgen einen Termin am JA hier.
(Vielleicht) doofe Frage: Die gesetzliche Änderung tritt ja erst am Sonntag in Kraft. Wenn wir jetzt morgen die Beurkundung machen, läuft das dann trotzdem schon nach dem neuen Verfahren ab, oder macht es Sinn, den Beurkundungstermin auf nächste/übernächste Woche zu verlegen?
Macht es überhaupt Sinn, diesen Schlenker über Beurkundung und JA und Frist zu noch machen, oder packen wir das einfach mit ins laufende Verfahren?