16-05-2013, 13:51
(16-05-2013, 13:27)Jessy schrieb: "Hinsichtlich der Mediation teilt die Antragsgegnerin mit, dass sie sich hierzu noch nicht in der Lage fühlt und sich hierzu - auch hinsichtlich der gemeinsamen Vergangenheit mit dem Antragsteller - noch psychologisch beraten lassen möchte. Gerade im Hinblick auf die nunmehr weiter stattgefundenen Auseinandersetzungen ist die Antragsgegnerin emotional noch nicht in der Lage, eine solche Mediation durchzuführen, schließt dies aber für die Zukunft natürlich nicht aus."solche Passagen geben eigentlich Anlaß, über die Wiedereinführung einer Prügelstrafe nachzudenken.
Ganz offensichtlich besteht nach den Äußerungen nur eine Bereitschaft, wenn sich der Vater mütterlicher Dummheit unterzuordnen bereit erklärt.
Ob bei einer derartigen Formulierung dem Familiengericht ein Lichtlein aufgeht?
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