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JA "verweigert" Sorgebeurkundung
#2
(16-05-2013, 13:40)Jessy schrieb: Wenn man jetzt eine einseitige Sorgeerklärung abgibt, wird das der KM zugestellt. Sie kann sich dann sechs Wochen überlegen, ob sie dem zustimmt oder nicht.
Das ist richtig

(16-05-2013, 13:40)Jessy schrieb: Angenommen sie stimmt nicht zu.
Wie GENAU ist dann der weitere Ablauf?
Geht das Ganze ohne weitere Aktion automatisch ans Gericht?
Oder kriegt man nur vom JA eine Negativ-Nachricht und muss dann den entsprechenden Antrag ans Gericht schicken?
Sollte man diesen Antrag ausführlich begründen?
Automatisch geht da mWn nichts. Da muss dein LG schon selbst den Antrag ans Gericht stellen. Und begründen musst du einen Antrag natürlich auch. Ob "ausführlich" wage ich nicht zu mutmaßen, eigentlich nicht, denn nach neuem Recht wird ja davon ausgegangen, dass das gSR dem Kindeswohl entspricht. Ich denke, ein kurzer Absatz in dem steht, dass es dem Kindeswohl entspricht, wenn die gS erteilt wird sollte ausreichen.

(16-05-2013, 13:40)Jessy schrieb: Soweit ich es richtig verstanden habe, ist der gravierende Unterschied zu bisherigen Regelung ja der, dass man nicht mehr nachweisen muss, dass die gem.Sorge dem Kindeswohl entspricht, sondern die KM muss begründen, warum sie dem NICHT entspricht.
Genau so sehe ich das auch, siehe oben.

(16-05-2013, 13:40)Jessy schrieb: Der zweite Teil: Mein LG wollte heute einen Termin zur Beurkundung beim JA am Wohnort der Kinder.
Antwort der JA-Tussi: Ne, so eine einseitige Beurkundung bringt ja nix, da habe sich gesetzlich auch nichts geändert, das wäre nur Zeitverschwendung, ausserdem wäre die Kollegin eh nicht da, aber er könne Montag nochmal anrufen und natürlich auch gerne vorbeikommen, dann würde man ihm das schon erklären, blablubb.

Kam alles in allem wie eine Weigerung rüber, zusätzlich zur unsagbaren Unkenntnis dieser Dame.

Letztlich kein Problem, jetzt haben wir halt morgen einen Termin am JA hier. Smile
Ich musste das damals meiner JA-Tussi auch erst erklären, dass es die einseitige Sorgeerklärung gibt. Erst nach Rücksprache mit ihrer Chefin hat sie mich dann gleich am nächsten morgen eingeladen - das ging dann sehr schnell.

Wenn die JA-Tussis im Wohnort der KM sich querstellen, gehst Du einfach zum nächten JA - die Sorgeerklärung kann in jeden JA der BRD abgegeben werden.

(16-05-2013, 13:40)Jessy schrieb: (Vielleicht) doofe Frage: Die gesetzliche Änderung tritt ja erst am Sonntag in Kraft. Wenn wir jetzt morgen die Beurkundung machen, läuft das dann trotzdem schon nach dem neuen Verfahren ab, oder macht es Sinn, den Beurkundungstermin auf nächste/übernächste Woche zu verlegen?
Das eine (die Beurkundung) und das andere (der Gerichtsantrag) haben nichts miteinander zu tun. Und selbst den Antrag könntest Du schon heute stellen - Altfälle werden ab Sonntag nach dem neuen Recht verhandelt.

(16-05-2013, 13:40)Jessy schrieb: Macht es überhaupt Sinn, diesen Schlenker über Beurkundung und JA und Frist zu noch machen, oder packen wir das einfach mit ins laufende Verfahren?
Würde ich schon machen. Denn dann kannst Du in den Antrag ans Gericht die Forderung reinschreiben, dass die Kosten des Verfahrens der KM auferlegt werden, da diese mit ihrer Weigerung Anlass zu dem Verfahren gegeben hat.
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JA "verweigert" Sorgebeurkundung - von Jessy - 16-05-2013, 13:40
RE: JA "verweigert" Sorgebeurkundung - von mischka - 16-05-2013, 13:56
RE: JA "verweigert" Sorgebeurkundung - von Ibykus - 16-05-2013, 14:28
RE: JA "verweigert" Sorgebeurkundung - von Ibykus - 16-05-2013, 15:50
RE: JA "verweigert" Sorgebeurkundung - von Antiworld - 16-05-2013, 16:19
RE: JA "verweigert" Sorgebeurkundung - von Ibykus - 16-05-2013, 17:31
RE: JA "verweigert" Sorgebeurkundung - von Ibykus - 16-05-2013, 16:38
RE: JA "verweigert" Sorgebeurkundung - von Antiworld - 16-05-2013, 16:57
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RE: JA "verweigert" Sorgebeurkundung - von Ibykus - 17-05-2013, 05:26
RE: JA "verweigert" Sorgebeurkundung - von Antiworld - 17-05-2013, 06:28
RE: JA "verweigert" Sorgebeurkundung - von Ibykus - 17-05-2013, 06:40
RE: JA "verweigert" Sorgebeurkundung - von Antiworld - 17-05-2013, 13:34
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RE: JA "verweigert" Sorgebeurkundung - von Ibykus - 17-05-2013, 17:27
RE: JA "verweigert" Sorgebeurkundung - von Ibykus - 17-05-2013, 17:59

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