16-05-2013, 14:28
die Ablehnungsfrist bezieht sich m.W. ausschließlich auf das gerichtliche Verfahren.
Einseitige SR-Beurkundungen durch JÄer erfordern seitens der KM keinen Ein- oder Widerspruch.
Begründet werden muss ein Antrag bei Gericht nicht - es sei denn, er geht ins streitige Verfahren, dass bekanntlich nur bei Widersprechen der KM zustande kommt.
Wenn ich heute noch dazu komme, werde ich den Antrag bei Gericht stellen und auf den 19. Mai terminieren. Allerdings muss ich dann wohl das anhängige Verfahren, indem ich die KM zu verpflichten beantragt hatte, künftig innerhalb Wochenfrist Zeugnisse zu übersenden, ruhend stellen. Denn bei einer gem. elterlichen Sorge dürfte das RS-Interesse nicht mehr gegeben sein.
Einseitige SR-Beurkundungen durch JÄer erfordern seitens der KM keinen Ein- oder Widerspruch.
Begründet werden muss ein Antrag bei Gericht nicht - es sei denn, er geht ins streitige Verfahren, dass bekanntlich nur bei Widersprechen der KM zustande kommt.
Wenn ich heute noch dazu komme, werde ich den Antrag bei Gericht stellen und auf den 19. Mai terminieren. Allerdings muss ich dann wohl das anhängige Verfahren, indem ich die KM zu verpflichten beantragt hatte, künftig innerhalb Wochenfrist Zeugnisse zu übersenden, ruhend stellen. Denn bei einer gem. elterlichen Sorge dürfte das RS-Interesse nicht mehr gegeben sein.