16-05-2013, 17:01
@jahch: also beachte folgende punkte und beantworte sie einfach:
1. kind ehelich?
2. hattest du die ganze zeit umgang? über das "übl. maß hinaus"?
3. hat euer kind bei dir ein eigenes zimmer?
4. kannst du sicherstellen, daß es betreut wird, wenn es aus der schule kommt?
5. wenn nein, ganztagesschule oder ha-betreuung etc?
6. kontakt zu beiden eltern gut?
7. gibt es vor dem kind konflikte mit deiner ex?
8. wie kommt das kind mit deiner neuen klar?
bei mir war es so, daß ich es über das FG erlaubt habe, daß die ex mit kind wegzog, dann aber zog die gute mit kind ohne erlaubnis weg und auf meinen antrag hin wurde mir das ABR erteilt.
so langsam kommt sie mit meiner neuen klar, geht hier zur schule seit ca 6 monaten und festigt sich.
wichtig: wenn du den antrag auf ABR stellste, und NUR den!, dann mußt du klarlegen warum etc. ein unerlaubter wegzu mit eurem kind kann schon den ansatz einer geminderten erziehungsfähigkeit darstellen. also prüfen, ob der umzug dem kind guttut, oder ob sie bleiben will und das muß sie der verfahrenspflegering klar selber darlegen. meistens folgen die richter dem rat vom JA und verfahrenspflegerin. die wird euch in jedem fall aufsuchen und sprechen. wenn sie nicht vom gericht bestellt wird, stelle einen antrag auf verfahrenspflegerin.
vermeide jeden streit mit ihr, keine sorge - es wird sich schon gut entwickeln!
bb
netlover
1. kind ehelich?
2. hattest du die ganze zeit umgang? über das "übl. maß hinaus"?
3. hat euer kind bei dir ein eigenes zimmer?
4. kannst du sicherstellen, daß es betreut wird, wenn es aus der schule kommt?
5. wenn nein, ganztagesschule oder ha-betreuung etc?
6. kontakt zu beiden eltern gut?
7. gibt es vor dem kind konflikte mit deiner ex?
8. wie kommt das kind mit deiner neuen klar?
bei mir war es so, daß ich es über das FG erlaubt habe, daß die ex mit kind wegzog, dann aber zog die gute mit kind ohne erlaubnis weg und auf meinen antrag hin wurde mir das ABR erteilt.
so langsam kommt sie mit meiner neuen klar, geht hier zur schule seit ca 6 monaten und festigt sich.
wichtig: wenn du den antrag auf ABR stellste, und NUR den!, dann mußt du klarlegen warum etc. ein unerlaubter wegzu mit eurem kind kann schon den ansatz einer geminderten erziehungsfähigkeit darstellen. also prüfen, ob der umzug dem kind guttut, oder ob sie bleiben will und das muß sie der verfahrenspflegering klar selber darlegen. meistens folgen die richter dem rat vom JA und verfahrenspflegerin. die wird euch in jedem fall aufsuchen und sprechen. wenn sie nicht vom gericht bestellt wird, stelle einen antrag auf verfahrenspflegerin.
vermeide jeden streit mit ihr, keine sorge - es wird sich schon gut entwickeln!
bb
netlover