16-05-2013, 17:44
Moin, Moin,
noch einmal zur Info, in Dänemark gab es kein Gerichtsurteil. Ist das Paar sich einig, wird es aufgeschrieben und jeder unterschreibt es. Fertig. Das alles passiert bei der zuständigen Staatsvervaltung in Dänemark.
Die sind etwas unkomplizierter in solchen Dingen. Habe mich auch noch bei Solvit( ist eine EU Beratung) schlau gemacht, kopiere etwas (siehe unten).
Mal sehen was als nächstes kommt. Gruß Ede
Wir möchten Sie vorweg darauf hinweisen, dass dieser Dienst eine anwaltliche Konsulation nicht ersetzt.
Aus Ihrer Anfrage entnehmen wir dass die dänischen Gerichtsentscheide zur Scheidung und Unterhaltszahlung nun in Deutschland nicht anerkannt werden. Hierfür gibt es auf europäischer Ebene eine Verordnung, die sicherstellt dass die Entscheide der nationalen Behörden innerhalb der EU anerkannt werden. Damit wird die Rechtssicherheit eines Urteils gesichert. Dies ist in der Verordnung Nr. 2201/2003 “über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung” festgelegt. Den Volltext können Sie einsehen unter: http://goo.gl/h46KI .
PS ist ja leider kein Gerichtsurteil!
noch einmal zur Info, in Dänemark gab es kein Gerichtsurteil. Ist das Paar sich einig, wird es aufgeschrieben und jeder unterschreibt es. Fertig. Das alles passiert bei der zuständigen Staatsvervaltung in Dänemark.
Die sind etwas unkomplizierter in solchen Dingen. Habe mich auch noch bei Solvit( ist eine EU Beratung) schlau gemacht, kopiere etwas (siehe unten).
Mal sehen was als nächstes kommt. Gruß Ede
Wir möchten Sie vorweg darauf hinweisen, dass dieser Dienst eine anwaltliche Konsulation nicht ersetzt.
Aus Ihrer Anfrage entnehmen wir dass die dänischen Gerichtsentscheide zur Scheidung und Unterhaltszahlung nun in Deutschland nicht anerkannt werden. Hierfür gibt es auf europäischer Ebene eine Verordnung, die sicherstellt dass die Entscheide der nationalen Behörden innerhalb der EU anerkannt werden. Damit wird die Rechtssicherheit eines Urteils gesichert. Dies ist in der Verordnung Nr. 2201/2003 “über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung” festgelegt. Den Volltext können Sie einsehen unter: http://goo.gl/h46KI .
PS ist ja leider kein Gerichtsurteil!