Moin EP.
Ich erhielt von drei JÄ die gleichlautende Auskunft, daß der Eintrag ins Register erst dann erfolge, wenn die Sorgerechtserklärung vollständig sei, also von beiden Eltern vorliege. Dies sei bundesweit einheitlich geregelt, hieß es.
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Ich erhielt von drei JÄ die gleichlautende Auskunft, daß der Eintrag ins Register erst dann erfolge, wenn die Sorgerechtserklärung vollständig sei, also von beiden Eltern vorliege. Dies sei bundesweit einheitlich geregelt, hieß es.
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