16-05-2013, 20:40
(16-05-2013, 14:28)Ibykus schrieb: Einseitige SR-Beurkundungen durch JÄer erfordern seitens der KM keinen Ein- oder Widerspruch.Das war bei mir aber doch anders.
Nach meiner Abgabe selbiger (nach damaliger Rechtsänderung durch das BVerfG) wurde die KM vom JA informiert und um eine Stellungnahme gebeten. Das war auch der offizielle Weg, den das örtliche JA hier als interne Handlungsanweisung selbst publiziert hatte.
Nach ihrer Ablehnung hatte ich dann erst den Antrag an das Gericht gestellt.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel