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Verpflichtungen während des Umgangs: Bindend? Strafbarer Verstoss?
#12
(16-05-2013, 18:43)DerArsch schrieb: Es läuft jetzt darauf hinaus das Ex von mir schriftlich verlangt, dass ich sicherstelle dass das Haustier nicht da ist, wenn das Kind da ist...

Zitat:Liebe KM,
es besteht kein Grund zu befürchten, von Bello ginge eine Gefahr für unser Kind aus. Selbstverständlich lassen wir Kind und Hund nicht unbeaufsichtigt miteinander alleine.

Klarstellungshalber will ich Dich darauf hinweisen, dass Du kein Recht hast, während der Umgangszeiten über [Kindername] zu bestimmen, solange Erziehung und Schutz des Kindes nicht beeinträchtigt oder gefährdet sind, was wegen Bello aber nicht zutrifft.

Freundliche Grüße

Besteht denn eine gesichtertes Umgangsrecht oder bist Du derzeit auf das Wohlwollen der KM angewiesen?
Bei gesichertem URecht kannst Du schnell Eingriffe ihrerseits abwehren.
Wenn Umgang aber nur zwischen Euch abgesprochen ist, kann sie Dir natürlich den Umgang verwehren. Ihre Befürchtungen sind schließlich nicht willkürlich und lassen sich begründen. Auch wenn sie damit letztlich nicht durchkommt, sitzt sie am längeren Hebel.

Einfacher ist es also mglw. wenn Du erst mal zu ihrer Beruhigung erklärst, dass der Hund zu Umgangszeiten nicht anwesend ist. Eine solche Erklärung hat keine rechtliche Wirkung und Du musst Dich nicht daran halten.

Gleichzeitig würde ich aber dann schnellstens den Umgang gerichtlich regeln lassen - übrigens auch unabhängig davon!!
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RE: Verpflichtungen während des Umgangs: Bindend? Strafbarer Verstoss? - von Ibykus - 17-05-2013, 05:57

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