17-05-2013, 06:28
Nach Nachfrage beim Jugendamt am 15.05.2013 gilt auch, wenn der Antragsteller die Sorge einseitig beurkundet, hat eine Frist von etwa 6. Wochen in der die KM Gelegenheit hat sich zu entscheiden.
So kommt man im ungünstigsten Fall auf 2x 6. Wochen, den das Gericht räumt der Mutter nach Zustellung der Klage ebenfalls 6. Wochen Bedenkzeit ein. Zählt man dann noch die Dauer der Bearbeitung hinzu sind wir bei realistischen 14. Wochen wenn der Weg über das JA genommen wird. Das gilt auch für den Antrag beim Notar, wo hier noch dessen Bearbeitungszeit dazu kommt.
Wenn von Anfang an klar ist das die KM das verweigert ist der sofortige Weg über das Gericht der schnellere Weg. Wo die Chance besteht das die KM zustimmt, sollte man den Weg über das JA oder den Notar machen.
So kommt man im ungünstigsten Fall auf 2x 6. Wochen, den das Gericht räumt der Mutter nach Zustellung der Klage ebenfalls 6. Wochen Bedenkzeit ein. Zählt man dann noch die Dauer der Bearbeitung hinzu sind wir bei realistischen 14. Wochen wenn der Weg über das JA genommen wird. Das gilt auch für den Antrag beim Notar, wo hier noch dessen Bearbeitungszeit dazu kommt.
Wenn von Anfang an klar ist das die KM das verweigert ist der sofortige Weg über das Gericht der schnellere Weg. Wo die Chance besteht das die KM zustimmt, sollte man den Weg über das JA oder den Notar machen.