17-05-2013, 06:40
(17-05-2013, 06:28)Episches Präteritum schrieb: Nach Nachfrage beim Jugendamt am 15.05.2013 gilt auch, wenn der Antragsteller die Sorge einseitig beurkundet, hat eine Frist von etwa 6. Wochen in der die KM Gelegenheit hat sich zu entscheiden.Gelegenheit sich zu entscheiden, hat die KM immer!
Schickt ihr das JA deine beurkundete einseitige SR-Erklärung kann sich die KM diese hinter ihren Kosmetikspiegel klemmen. Dem JA interessiert das im Weiteren auch nicht, ob die KM reagiert oder nicht. Es hat das seinerseits Erforderliche geleistet.
Sollte die KM der Erklärung zustimmen, dann kann sie das bei jedem JA oder bei jedem Notar machen. Registriert wird das gemSR dann bei dem JA, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.
Ich weiß es nicht besser.
Aber Vieles (allein schon der Wortlaut des Gesetzes) spricht dafür, dass die Reaktionsfrist der KM nur im gerichtlichen Verfahren rechtserhebliche Folgen entfaltet.