Moin EP.
JÄ sind mW nur zur Beurkundung von SR-Erklärungen verpflichtet. Sie können eine Mutter oder das entsprechende JA über eine Erklärung informieren, verpflichtet sind sie dazu mW nicht.
Auf welche Vorschriften beziehst Du Dich in Beitrag #14 bezüglich der Automatismen zum Sorgerecht im Todesfall? Zumindest § 1680 BGB steht Deinem Hinweis entgegen.
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JÄ sind mW nur zur Beurkundung von SR-Erklärungen verpflichtet. Sie können eine Mutter oder das entsprechende JA über eine Erklärung informieren, verpflichtet sind sie dazu mW nicht.
Auf welche Vorschriften beziehst Du Dich in Beitrag #14 bezüglich der Automatismen zum Sorgerecht im Todesfall? Zumindest § 1680 BGB steht Deinem Hinweis entgegen.
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