17-05-2013, 13:34
@Ibykus,
die Aussage stammt so von der Urkundsperson im Kreisjugendamt. Ob das so stimmt kläre ich über das Wochenende ab.
Der Notar, so mein derzeitiger Wissensstand leitet die Urkunde an das JA weiter, diese informieren die KM. Die Fristen laufen. Wenn hier etwas Falsch ist, bitte ich um Aufklärung, damit ich das JA nicht anschiesse wenn sich wochenlang nichts tut.
@Skipper,
die Aussage stammt von einer Familienseite im Web, dort wird das neue Gesetz ausführlich erklärt, was sich ändert usw. Heute Abend suche ich den Beitrag mal raus.
Dort wird auch geschrieben das beim Tod der KM z.B. der Lebensgefährte, neue Ehemann, die Großeltern, Geschwister das alleinige Sorgerecht beantragen können! Steht aber im Register des JA am Wohnort der KM das du am Tag X die gemeinsame Sorge einseitig beurkunden hast lassen, so erhälst du als Vater das ABR und das alleinige Sorgerecht auch dann, wenn die KM im Vorfeld nicht zugestimmt hat und die Klage noch aussteht, oder du warum auch immer, nicht geklagt hast.
Stehst du im Register des JA hingegen nicht drin und bekommst unter Umständen das Ableben der KM nicht so schnell mit, gehen die Kinder unter die Obhut des JA bzw. an die Großeltern oder Geschwister/Verwandte der Mutter. Dann musst du von der schwächeren Position aus das ABR und alleinige Sorgerecht einklagen.
Auch hier gilt wenn etwas Falsch ist, bitte ich um einen raschen Hinweis, es spiegelt lediglich meinen derzeitigen Wissensstand.
Und wie schnell Kinder aus Profitgründen in einer Pflegefamilie landen wissen wir ja.
die Aussage stammt so von der Urkundsperson im Kreisjugendamt. Ob das so stimmt kläre ich über das Wochenende ab.
Der Notar, so mein derzeitiger Wissensstand leitet die Urkunde an das JA weiter, diese informieren die KM. Die Fristen laufen. Wenn hier etwas Falsch ist, bitte ich um Aufklärung, damit ich das JA nicht anschiesse wenn sich wochenlang nichts tut.
@Skipper,
die Aussage stammt von einer Familienseite im Web, dort wird das neue Gesetz ausführlich erklärt, was sich ändert usw. Heute Abend suche ich den Beitrag mal raus.
Dort wird auch geschrieben das beim Tod der KM z.B. der Lebensgefährte, neue Ehemann, die Großeltern, Geschwister das alleinige Sorgerecht beantragen können! Steht aber im Register des JA am Wohnort der KM das du am Tag X die gemeinsame Sorge einseitig beurkunden hast lassen, so erhälst du als Vater das ABR und das alleinige Sorgerecht auch dann, wenn die KM im Vorfeld nicht zugestimmt hat und die Klage noch aussteht, oder du warum auch immer, nicht geklagt hast.
Stehst du im Register des JA hingegen nicht drin und bekommst unter Umständen das Ableben der KM nicht so schnell mit, gehen die Kinder unter die Obhut des JA bzw. an die Großeltern oder Geschwister/Verwandte der Mutter. Dann musst du von der schwächeren Position aus das ABR und alleinige Sorgerecht einklagen.
Auch hier gilt wenn etwas Falsch ist, bitte ich um einen raschen Hinweis, es spiegelt lediglich meinen derzeitigen Wissensstand.
Und wie schnell Kinder aus Profitgründen in einer Pflegefamilie landen wissen wir ja.