17-05-2013, 13:43
Neues aus der Anstalt:
Zum ersten, wirklich allerersten Mal traut sich das JA aus seinem Schneckenhaus. Heute haben wir eine unbezahlbare E-Mail erhalten.
Hintergrund: Die Koordinierung der genauen Umgangstermine sollte laut gerichtlichem Vergleich das JA übernehmen. Schon beim letzten Umgangstermin teilte die KM mit, der eigentliche (im vier-Wochen-Rythmus liegende) nächste Umgangstermin ginge nicht, weil die Kids da bei anderen Verwandten wären. Ein Termin eine Woche später ginge auch nicht, denn da habe ihr LG Geburtstag.
Grundsätzlich findet die KM immer Gründe, warum der eine oder andere Termin nicht geht. Mal sind es Familientermine, mal "berufliche Termine", mal die Lehrpläne im Kindergarten.
Wir wollten nicht kleinlich sein und hatten ihr mittels JA etliche Ausweichtermine angeboten, alternativ sogar einen Termin hier bei uns vorgeschlagen, da die Verwandten, die besucht werden sollen, quasi bei uns um die Ecke wohnen.
Alle Ausweichtermine + Alternativvorschlag abgelehnt, unter anderem weil eine der beiden Mädels ihren ersten Kindergartentag habe.
Und damit einhergehend kam - was ein Segen - folgender Schrieb vom JA an uns:
"Sehr geehrter Herr Vater,
ich habe soeben versucht, Frau Mutter telefonisch zu erreichen (nicht wie von ihr gewünscht per e-mail aufgrund der Tatsache, dass ich die nächsten beiden Wochen Urlaub habe und möglichst zeitnah ein Umgangstermin vereinbart werden sollte). Ein Telefonat mit ihr persönlich war leider nicht möglich, lediglich mit Herrn Lebensgefährten.
Frau Mutter und Herr Lebensgefärte lehnen den von Ihnen vorgeschlagenen Umgangskontakt am xyz, xx.06.13, ab mit der Begründung, dass dies Kind Nr. 2 erster Tag im Kindergarten sei und dieser Tag von äußerster Wichtigkeit sei. Dabei ist jedoch anzumerken, dass Kind Nr. 2 bereits ab Anfang Juni dort angemeldet ist, die 1. Juniwoche aber nicht im Kindergarten anwesend ist, weil sie zusammen mit Kind Nr. 1 ihre Großeltern besucht. Es wäre auch aus Sicht des Kindergartens kein Problem gewesen, dass Kind Nr. 2 erst ab Dienstag in den Kindergarten kommt (es erfolgte Rücksprache mit der Kindergartenleitung am xx.05.2013 durch Unterzeichnende).
Der xx.06. wäre aus meiner Sicht durchaus für einen Umgangstermin in Frage gekommen. Somit hätten die Kinder die Möglichkeit gehabt sowohl mit ihren Großeltern als auch mit Ihnen Kontakt zu haben. Darüber hinaus würde der Abstand zum letzten Umgangstermin exakt vier Wochen betragen.
Ihr Alternativvorschlag (s. e-mail vom xx.05.13: Umgangskontakt mit den Kindern im Zeitraum vom xx.05.-xx.05.13, wenn die Kinder bei den Großeltern sind) wurde ebenfalls kategorisch abgelehnt.
Eine Bereitschaft zu einer Kompromisslösung scheint insbesondere aufgrund der Einflussnahme von Herrn Lebensgefährte leider in keinster Weise möglich. Es erfolgen lediglich Anschuldigungen gegenüber dem Jugendamt und ein außergerichtlicher Vermittlungsversuch ist bedauerlicherweise gescheitert.
Mit freundlichen Grüßen
Jugendamt"
Mehr oder weniger kommentarlos, nur mit einem eA auf Umgang am seitens des JA für gut befundenen Tages, haben wir dieses Schreiben eben ans Gericht geschickt.
Zum ersten, wirklich allerersten Mal traut sich das JA aus seinem Schneckenhaus. Heute haben wir eine unbezahlbare E-Mail erhalten.
Hintergrund: Die Koordinierung der genauen Umgangstermine sollte laut gerichtlichem Vergleich das JA übernehmen. Schon beim letzten Umgangstermin teilte die KM mit, der eigentliche (im vier-Wochen-Rythmus liegende) nächste Umgangstermin ginge nicht, weil die Kids da bei anderen Verwandten wären. Ein Termin eine Woche später ginge auch nicht, denn da habe ihr LG Geburtstag.
Grundsätzlich findet die KM immer Gründe, warum der eine oder andere Termin nicht geht. Mal sind es Familientermine, mal "berufliche Termine", mal die Lehrpläne im Kindergarten.
Wir wollten nicht kleinlich sein und hatten ihr mittels JA etliche Ausweichtermine angeboten, alternativ sogar einen Termin hier bei uns vorgeschlagen, da die Verwandten, die besucht werden sollen, quasi bei uns um die Ecke wohnen.
Alle Ausweichtermine + Alternativvorschlag abgelehnt, unter anderem weil eine der beiden Mädels ihren ersten Kindergartentag habe.
Und damit einhergehend kam - was ein Segen - folgender Schrieb vom JA an uns:
"Sehr geehrter Herr Vater,
ich habe soeben versucht, Frau Mutter telefonisch zu erreichen (nicht wie von ihr gewünscht per e-mail aufgrund der Tatsache, dass ich die nächsten beiden Wochen Urlaub habe und möglichst zeitnah ein Umgangstermin vereinbart werden sollte). Ein Telefonat mit ihr persönlich war leider nicht möglich, lediglich mit Herrn Lebensgefährten.
Frau Mutter und Herr Lebensgefärte lehnen den von Ihnen vorgeschlagenen Umgangskontakt am xyz, xx.06.13, ab mit der Begründung, dass dies Kind Nr. 2 erster Tag im Kindergarten sei und dieser Tag von äußerster Wichtigkeit sei. Dabei ist jedoch anzumerken, dass Kind Nr. 2 bereits ab Anfang Juni dort angemeldet ist, die 1. Juniwoche aber nicht im Kindergarten anwesend ist, weil sie zusammen mit Kind Nr. 1 ihre Großeltern besucht. Es wäre auch aus Sicht des Kindergartens kein Problem gewesen, dass Kind Nr. 2 erst ab Dienstag in den Kindergarten kommt (es erfolgte Rücksprache mit der Kindergartenleitung am xx.05.2013 durch Unterzeichnende).
Der xx.06. wäre aus meiner Sicht durchaus für einen Umgangstermin in Frage gekommen. Somit hätten die Kinder die Möglichkeit gehabt sowohl mit ihren Großeltern als auch mit Ihnen Kontakt zu haben. Darüber hinaus würde der Abstand zum letzten Umgangstermin exakt vier Wochen betragen.
Ihr Alternativvorschlag (s. e-mail vom xx.05.13: Umgangskontakt mit den Kindern im Zeitraum vom xx.05.-xx.05.13, wenn die Kinder bei den Großeltern sind) wurde ebenfalls kategorisch abgelehnt.
Eine Bereitschaft zu einer Kompromisslösung scheint insbesondere aufgrund der Einflussnahme von Herrn Lebensgefährte leider in keinster Weise möglich. Es erfolgen lediglich Anschuldigungen gegenüber dem Jugendamt und ein außergerichtlicher Vermittlungsversuch ist bedauerlicherweise gescheitert.
Mit freundlichen Grüßen
Jugendamt"
Mehr oder weniger kommentarlos, nur mit einem eA auf Umgang am seitens des JA für gut befundenen Tages, haben wir dieses Schreiben eben ans Gericht geschickt.