17-05-2013, 13:48
Hab grad das JA an der Backe, die für mein Kind UVG zahlen. Obwohl ich unter dem Selbstbehalt verdiene (trotz Vollzeitstelle) wollen die jetzt den Vorschuss zurück.
Dazu hab ich folgendes Urteil (BGH Az. XII ZR 57/99) gefunden, verstehe es aber nicht so ganz.
Lese ich daraus richtig, dass ein Forderungsübergang aufgrund von fiktivem Einkommen nicht erfolgen kann?
Dazu hab ich folgendes Urteil (BGH Az. XII ZR 57/99) gefunden, verstehe es aber nicht so ganz.
Lese ich daraus richtig, dass ein Forderungsübergang aufgrund von fiktivem Einkommen nicht erfolgen kann?