17-05-2013, 15:44
(16-05-2013, 15:50)Ibykus schrieb: schaun wir mal:Ich würde in den Antrag noch folgende Formulierung aufnehmen:
Sorgerecht 2
Zitat:Ich gehe davon aus, dass mir bezüglich des hier gestellten Antrages keine Kosten entstehen. Dies folgt unmittelbar aus dem Grundgesetz:Quelle: vaeternotruf
Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Artikel 3 Satz 3 Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.
Artikel 6 Satz 1 Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Da der Mutter für die Attestierung der elterlichen Sorge nach BGB keine Kosten entstehen, muss dieses aus verfassungsrechtlichen Gründen gleichfalls auch für Väter gelten. Das Verfahren ist daher für den Vater kostenfrei zu halten.