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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
#1
Am 19.05.2013 um 0.00 Uhr tritt das neue "Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern" in Kraft. Lange hats gedauert seit dem 03.Dezember 2009 und dem 21.Juli 2010 bis der Gesetzgeber mal ein Minireförmchen gemacht hat.

Die Diskriminierung der Väter beim Sorgerecht nimmt damit ab.

Wie man hört, wollen einige nun den Schritt tun und die elterliche Sorge beantragen. Angeblich wollen sich am Abend des 18.05 einige auf einem Berliner Hof treffen, um zu grillen und danach um Punkt Null Uhr ihre Anträge beim Famileingericht einzuwerfen. Danach kann man lange ausschlafen, denn kein Richter arbeitet wohl an Pfingsten....

Hier möchte ich gerne Berichte von denen, die "es tun". Also diejenigen, die ab dem 19.05. einen Antrag stellen.

Zur Info:
Zitat:......findet ein abgestuftes Verfahren statt:

Erklärt die Mutter nicht ihr Einverständnis zur gemeinsamen Sorge, kann der Vater zunächst zum Jugendamt gehen, um doch noch eine Einigung mit der Mutter zu erreichen. Wenn er diesen Weg für nicht erfolgversprechend hält, kann er auch gleich einen Sorgerechtsantrag beim Familiengericht stellen.

Im gerichtlichen Verfahren erhält die Mutter Gelegenheit zur Stellungnahme zum Antrag des Vaters. Die Frist dafür endet frühestens sechs Wochen nach der Geburt. Durch diese Frist soll sichergestellt werden, dass die Mutter nicht noch unter dem Eindruck der Geburt eine Erklärung im gerichtlichen Verfahren abgeben muss.

Gibt die Mutter keine Stellungnahme ab und werden dem Gericht auch auf sonstige Weise keine Gründe bekannt, die der gemeinsamen Sorge entgegenstehen, soll das Familiengericht in einem schriftlichen Verfahren, ohne Anhörung des Jugendamts und ohne persönliche Anhörung der Eltern entscheiden.

Das schriftliche und sehr vereinfachte Verfahren findet jedoch nicht statt, wenn dem Gericht derartige Gründe bekannt werden. Diese Möglichkeit besteht auch in besonders gelagerten Ausnahmefällen, wenn beispielsweise erkennbar ist, dass das sprachliche Ausdrucksvermögen der Mutter stark eingeschränkt ist. Eine umfassende gerichtliche Prüfung ist mithin nur dort vorgesehen, wo sie zum Schutz des Kindes erforderlich ist. Dies trägt einer rechtstatsächlichen Untersuchung Rechnung, wonach bei Streit um das Sorgerecht häufig Gründe vorgebracht werden, die mit dem Kindeswohl nichts zu tun haben, sondern aus der Trennung der Eltern resultieren.

Das Familiengericht spricht dem Vater das Sorgerecht zu, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht (negative Kindeswohlprüfung).
Dem Vater wird der Zugang zur Alleinsorge auch ohne Zustimmung der Mutter eröffnet. Voraussetzung dafür ist, dass eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass die Übertragung auf den Vater dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Quelle: PM BMJ --> Link von blue http://tinyurl.com/buxddcg

Wer stellt ab dem 19.05.2013 einen Antrag auf Sorgerecht und möchte hier darüber berichten?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Nachrichten in diesem Thema
Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von sorglos - 17-05-2013, 15:45
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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