17-05-2013, 17:24
(17-05-2013, 16:58)sorglos schrieb: @mischkaDie von mir angehängte Passage hat nichts mit der Beweislage zu tun. Es wird auch keine Begründung für den Antrag als solchen geliefert. Einzig die Kostenfrage wird hierbei beleuchtet.
Bevor man von irgendwelchen Väterseiten abschreibt, sollte man auf die Aktualität achten.
Die neue Gesetzeslage ändert die Beweislage: Nicht der Vater muss irgendwas beweisen - die anderen müssen ihre Gründe für ihre halsstarrige Weigerung darlegen.