06-04-2009, 07:25
Urteil vom 11.03.2009
Eine verfestigte Lebensgemeinschaft ist jedenfalls nach der neuen Unterhaltsreform entsprechend den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen in der Regel schon nach 1 Jahr anzunehmen.
Die bisherigen zeitlichen Vorraussetzungen (2-3 Jahre) sind nach Inkrafttreten der Unterhaltsreform nicht mehr angemessen.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/essen/...90311.html
Auf den unteren Ebenen tut sich was.
Eine verfestigte Lebensgemeinschaft ist jedenfalls nach der neuen Unterhaltsreform entsprechend den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen in der Regel schon nach 1 Jahr anzunehmen.
Die bisherigen zeitlichen Vorraussetzungen (2-3 Jahre) sind nach Inkrafttreten der Unterhaltsreform nicht mehr angemessen.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/essen/...90311.html
Auf den unteren Ebenen tut sich was.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.