Diese Kostenfrage ist zumindest für Berlin in 2.Instanz (wo wohl der väternotruf ansässig ist) so geklärt:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...enburg.de/ (geänderte - direkte Links funktionieren nicht in Foren)
[Edit]
:
Gericht: KG Berlin Senat für Familiensachen
Entscheidungsdatum: 12.01.2012
Aktenzeichen: 19 WF 276/11
Darin:
Rd 5 Der Ansatz von Gebühren gegen den Vater verstößt entgegen der Argumentation des Vaters auch nicht deshalb gegen Art. 3 GG, weil "der Mutter für die Attestierung der elterlichen Sorge nach BGB keine Kosten entstehen".
Wenn du darüber hinaus etwas erreichen wolltest, müsste man darüber hinaus gehende Argumente darlegen können (die sich vielleichtlichstfalls aus der neuen Gesetzeslage ergeben??), die man mit Sicherheit nicht von einer Väterwebsite abschreiben kann.
@wackelpudding
Und ich kann mir wohl dann den Satz nicht verkneifen "Ich möchte meinen natürlichen Richter dabei zusehen, wie er über die natürlichen Rechte von meinem Kind und mir befindet"
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...enburg.de/ (geänderte - direkte Links funktionieren nicht in Foren)
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Gericht: KG Berlin Senat für Familiensachen
Entscheidungsdatum: 12.01.2012
Aktenzeichen: 19 WF 276/11
Darin:
Rd 5 Der Ansatz von Gebühren gegen den Vater verstößt entgegen der Argumentation des Vaters auch nicht deshalb gegen Art. 3 GG, weil "der Mutter für die Attestierung der elterlichen Sorge nach BGB keine Kosten entstehen".
Wenn du darüber hinaus etwas erreichen wolltest, müsste man darüber hinaus gehende Argumente darlegen können (die sich vielleichtlichstfalls aus der neuen Gesetzeslage ergeben??), die man mit Sicherheit nicht von einer Väterwebsite abschreiben kann.
@wackelpudding
Und ich kann mir wohl dann den Satz nicht verkneifen "Ich möchte meinen natürlichen Richter dabei zusehen, wie er über die natürlichen Rechte von meinem Kind und mir befindet"
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #