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Mitwirkungspflicht der Mutter beim Ermitteln des Vaters bei Samenspende
#9
(17-05-2013, 19:50)Bluter schrieb: Dass die Trulla überhaupt bis zum BVG hoch klagen konnte, fasse ich nur mit Mühen.
Das musste sie wohl tun, damit sie vom Jobcenter das kriegt, was ihr zusteht.
Unterm Strich haben ein paar Juristen wieder ihre Existenzberechtigung belegt. Für die Frau ist es egal, ob das Geld vom Jugendamt oder vom Jobcenter kommt.
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RE: Mitwirkungspflicht der Mutter beim Ermitteln des Vaters bei Samenspende - von Das Nerdliche Orakel - 18-05-2013, 20:26

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