20-05-2013, 18:46
Moin, Moin,
erst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Wenn ich es richtig verstehe, ist ein deutsches Gericht zuständig, soll den Unterhalt auf dänischem Niveau festsetzen.
Mir wurde gesagt, die Gerichte arbeiten völlig unabhängig von einander. Deutschland schaut jetzt ob der deutsche Rechtsanspruch auf deutschen Kindesunterhalt in Dänemark ausreichend abgedeckt ist.
Also, deutsche Kinder haben ein Recht auf deutschen Unterhalt, wenn der Vater in Deutschland lebt.
Ich finde das alles sehr verwirrend und unlogisch. Faktor Zeit spielt wohl keine Rolle, zahle ja schon drei Jahre DK Unterhalt.
Oder so etwas wie Vertragsrechte, haben wir ja schriftlich festgelegt mit dem Unterhalt, wollte noch keiner sehen.
Ist jedenfalls aufregend.
Gruß Ede
erst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Wenn ich es richtig verstehe, ist ein deutsches Gericht zuständig, soll den Unterhalt auf dänischem Niveau festsetzen.
Mir wurde gesagt, die Gerichte arbeiten völlig unabhängig von einander. Deutschland schaut jetzt ob der deutsche Rechtsanspruch auf deutschen Kindesunterhalt in Dänemark ausreichend abgedeckt ist.
Also, deutsche Kinder haben ein Recht auf deutschen Unterhalt, wenn der Vater in Deutschland lebt.
Ich finde das alles sehr verwirrend und unlogisch. Faktor Zeit spielt wohl keine Rolle, zahle ja schon drei Jahre DK Unterhalt.
Oder so etwas wie Vertragsrechte, haben wir ja schriftlich festgelegt mit dem Unterhalt, wollte noch keiner sehen.
Ist jedenfalls aufregend.
Gruß Ede