20-05-2013, 20:47
so ist es !
und mein Problem ist derzeit nicht nur das "im Kreis drehen" sondern das "druchdrehen" Ok ich werf mir derzeit ja auch Pillen ein.
aber
a) wirken die noch nicht
b) machen die einen zum Zombie
Ich dachte bislang der BGB § 1603 schützt ein wenig ?
Sprich zur Leistung schuldig ist nur derjenige wer auch leistungsfähig ist.
Ist man es nicht wird der Titel nicht nur gestundet sondern keine Ahnung "auf Eis gelegt". Auf jedenfall das sich keine Schulden anhäufen.
und mein Problem ist derzeit nicht nur das "im Kreis drehen" sondern das "druchdrehen" Ok ich werf mir derzeit ja auch Pillen ein.
aber
a) wirken die noch nicht
b) machen die einen zum Zombie
Ich dachte bislang der BGB § 1603 schützt ein wenig ?
Sprich zur Leistung schuldig ist nur derjenige wer auch leistungsfähig ist.
Ist man es nicht wird der Titel nicht nur gestundet sondern keine Ahnung "auf Eis gelegt". Auf jedenfall das sich keine Schulden anhäufen.