20-05-2013, 22:28
(20-05-2013, 18:46)edewolf schrieb: Wenn ich es richtig verstehe, ist ein deutsches Gericht zuständig, soll den Unterhalt auf dänischem Niveau festsetzen.richtig
(20-05-2013, 18:46)edewolf schrieb: Mir wurde gesagt, die Gerichte arbeiten völlig unabhängig von einander. Deutschland schaut jetzt ob der deutsche Rechtsanspruch auf deutschen Kindesunterhalt in Dänemark ausreichend abgedeckt ist.falsch - Deutsche Kinder in Dänemark haben Anspruch auf Kindesunterhalt nach Dänischen Verhältnissen. Wenn der Richter der Meinung ist, er muss hier Deutsches Recht anwenden, sollte man ihm das Haager Protokoll vom 23. November 2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht überreichen - wenn er sich nicht an die Verträge hält, die Deutschland in Europa eingegangen ist, wird das zuständige OLG sein Urteil revidieren.
Also, deutsche Kinder haben ein Recht auf deutschen Unterhalt, wenn der Vater in Deutschland lebt.
(20-05-2013, 18:46)edewolf schrieb: Faktor Zeit spielt wohl keine Rolle, zahle ja schon drei Jahre DK Unterhalt.Und mehr wirds durch ein Urteil auch nicht werden. Deshalb wäre es sinnvoll mit der Mutti oder ihrer RAin die Sache im friedlichen und ohne Gericht beizulegen. Falls ihr die EU Verträge unbekannt sind, würde ich ihr die Situation erklären (Dt. Gericht aber Dänisches Recht), ohne sie direkt auf das Haagener Unterhaltspflichten-Übereinkommen aufmerksam zu machen. Wenn sie das nicht versteht, kannst Du Deinen Anwalt eine Kopie des Abkommens in paar Tage vor der Verhandlung dem Gericht einreichen lassen.
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