06-04-2009, 09:46
Nein Ralf, das passt nicht!
Der nacheheliche Unterhalt endet nach 1 Jahr.
Die neue Lebensgefährtin hat keinen Unterhaltsanspruch. Soweit sind wir noch nicht.
Der nacheheliche Unterhalt endet nach 1 Jahr.
Die neue Lebensgefährtin hat keinen Unterhaltsanspruch. Soweit sind wir noch nicht.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.