21-05-2013, 09:29
Ne aufrechnen tut sich da garnichts.
Ich würde sie schriftlich zur Zahlung von KU, Einkommensauskunft, Herausgabe des Titels auffordern, das KG bei der Familienkasse beantragen und die Zahlung sofort einstellen.
Dann soll sie sich mal trauen, aus dem alten Titel zu vollstrecken.
Ich würde sie schriftlich zur Zahlung von KU, Einkommensauskunft, Herausgabe des Titels auffordern, das KG bei der Familienkasse beantragen und die Zahlung sofort einstellen.
Dann soll sie sich mal trauen, aus dem alten Titel zu vollstrecken.