Es geht ja nicht nur um die Vollstreckung, sondern gerade darum, den Titel aus der Welt zu schaffen. Wenn sie die Herausgabe verweigert, muss geklagt werden. Und bis dahin muss er weiter zahlen.
Hat er aber bis dahin auch schon KU gefordert und evtl. tituliert, kann man das zwar tatsächlich nicht verrechnen, aber die Belastung hebt sich quasi gegeneinaner auf. Sonst hätte er ja jetzt die Kosten fürs Kind, das bei ihm wohnt, und zusätzlich den alten KU an der Backe. Fordert er aber sofort selbst KU (und kriegt den auch), bleiben die Kosten erträglich bis der alte Titel aus der Welt geschaffen ist.
Hat er aber bis dahin auch schon KU gefordert und evtl. tituliert, kann man das zwar tatsächlich nicht verrechnen, aber die Belastung hebt sich quasi gegeneinaner auf. Sonst hätte er ja jetzt die Kosten fürs Kind, das bei ihm wohnt, und zusätzlich den alten KU an der Backe. Fordert er aber sofort selbst KU (und kriegt den auch), bleiben die Kosten erträglich bis der alte Titel aus der Welt geschaffen ist.