21-05-2013, 23:04
Zitat:In Unterhaltssachen besteht nach dem FamFG Anwaltszwang.
Im Prinzip ja.
Aber eine Ausnahme gibt es: Die Bestimmung des Kindergeldberechtigten nach § 64 II 3 EStG und § 3 II 3 Bundeskindergeldgesetz.
http://blog.beck.de/2011/05/06/anwaltszw...oen-tricky
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel