06-04-2009, 10:45
Zitat:Nicht im Familienrecht. Aber sehr wohl im Sozialrecht, auch wenn es nicht "Unterhalt" heisst, sondern "Bedarfsgemeinschaft". In der sich übrigens nach einem Jahr die Beweislast für ein Zusammenleben umkehrt.
Ich behaupte schon seit über einem Jahr, dass es absolut erwünscht ist gleichgeschlechtliche Paare gleichzustellen. Aber eben nicht, wie propagiert, der Gleichberechtigung wegen, sondern aufgrund der Möglichkeit Forderungen gegenüber Jeden, egal wen, konstruieren zu können. Wieder einmal mit dem Ziel sich aus der sozialen Verantwortung zu stehlen und sie einem Einzelnen aufzubürden.
Genaugenommen bedeutet das eigentlich nur, dass Solidarität untereinander von der Regierung immer mehr erschwert wird, man aufpassen muss nicht in eine Falle zu tappen. Nicht von der Person der man hilft (zb. einem obdachlos gewordenem Freund, den man bei sich einziehen lässt bis er was gefunden hat), sondern man muss aufpassen nicht vom Staat aufs Kreuz gelegt zu werden.