23-05-2013, 14:02
Schau mal in die für dich geltenden Unterhaltsrichtlinien des OLG...
Meist steht drin das nicht wiederkehrende, maßgebende Steuererstattungen aufgrund besonderer, einmaliger Ausgaben raus gerechnet werden.
Das ist bei dir eig. anwendbar... letztendlich entscheidet der Richter...
Meist steht drin das nicht wiederkehrende, maßgebende Steuererstattungen aufgrund besonderer, einmaliger Ausgaben raus gerechnet werden.
Das ist bei dir eig. anwendbar... letztendlich entscheidet der Richter...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.