23-05-2013, 19:16
Das mit Antragsteller und Antragsgegenerin ist nicht aus der Welt zu schaffen, da man ja nicht zum Gericht geht, wenn nicht vorher versucht wurde, die gemeinsame Sorge beim JA durchzusetzen.
Daher mein Vorschlag.
Daher mein Vorschlag.
(22-05-2013, 18:01)sorglos+blue schrieb: wird gemäß §1626a BGB und §155a FamFG beantragt,
das gemeinsame elterliche Sorgerecht zu beschliessen.