23-05-2013, 21:24
Dann sollte man hoffen, dass der Richter die Gesetzesbegründung zum neuen §1626 gelesen hat und ernst nimmt, in der steht, dass Kommunikationsstörungen für sich alleine genommen, kein Grund für die Verweigerung des GSR sind.
Ich denke nicht, dass es besonders viele Richter gibt, sich in dieser Runde die Mühe machen, noch Leute wie die JA-Schwengel zu verhören.
Die sind befugt worden, im Schnellverfahren zu urteilen und das werden sie auch tun.
Positiv oder negativ.
Und wenn einer damit nicht einverstanden ist, kann er ja zum OLG.
Ich denke nicht, dass es besonders viele Richter gibt, sich in dieser Runde die Mühe machen, noch Leute wie die JA-Schwengel zu verhören.
Die sind befugt worden, im Schnellverfahren zu urteilen und das werden sie auch tun.
Positiv oder negativ.
Und wenn einer damit nicht einverstanden ist, kann er ja zum OLG.